
Das Wichtigste zusammengefasst:
- Du darfst nur in die Richtung fahren, die der Pfeil auf dem Einbahnstraßenschild anzeigt
- Rückwärtsfahren ist nur beim Einparken erlaubt
- Beim Parken musst du die Fahrtrichtung beachten.
- Für Radfahrende gibt es in manchen Fällen Ausnahmen, aber auch hier gelten klare Regeln
Was bedeutet „Einbahnstraße“

Wie der Name schon sagt, ist eine Einbahnstraße eine Straße, die nur in eine Richtung befahren werden darf. Aus diesem Grund ist auch das Wenden und Rückwärtsfahren, außer zum Einparken, nicht erlaubt.
Bei Einbahnstraßen gibt es in der Regel zwei wichtige Verkehrsschilder, die dich als Fahrer:in über die Fahrtrichtung informieren:
Verkehrszeichen 220: Einbahnstraße (Anlage 2 zu § 41 StVO Zeile 9)
Dieses Schild zeigt dir an, dass du die Straße nur in einer bestimmten Richtung befahren darfst. Der Pfeil auf dem Schild gibt die vorgeschriebene Fahrtrichtung an. Dieses Schild findest du am Anfang einer Einbahnstraße und an jeder Kreuzung oder Einmündung innerhalb dieser Straße. Dies dient als ständige Erinnerung an die geltende Fahrtrichtung.

Verkehrszeichen 267: Ende der Einbahnstraße (Anlage 2 zu § 41 StVO Zeile 41)
Dieses Schild steht am Ende der Einbahnstraße und verbietet es, Fahrer:innen von dieser Seite aus in die Straße zu fahren.
Gibt es Ausnahmeregelungen?
Ja, in einigen Fällen dürfen Radfahrende auch entgegen der Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße fahren. Aber nur, wenn ein spezielles Schild auf diese Ausnahmeregelung hinweist. Ansonsten musst du die gleichen Regeln beachten wie Autofahrende.
Das weiße Zusatzschild ist unter dem Einbahnstraßenschild angebracht und zeigt ein Fahrzeug und zwei Pfeile in entgegengesetzter Richtung.

Parkregeln in einer Einbahnstraße
Grundsätzlich darfst du in einer Einbahnstraße sowohl auf der linken als auch auf der rechten Seite parken, sofern nichts anderes vorgeschrieben wird (z.B. durch ein Parkverbotsschild). Du musst nur darauf achten, dass du in Fahrtrichtung stehst.
Unechte Einbahnstraßen
In Deutschland zwar selten aber, es gibt tatsächlich eine unechte Einbahnstraße. Eine unechte Einbahnstraße ist eine Straße, bei der du zwar nur von einer Seite einfahren darfst, aber trotzdem in beide Richtungen fahren kannst. Du erkennst sie daran, dass du ein Verbotsschild siehst, das sagt: "Hier darfst du nicht reinfahren." Aber das Schild, das sagt "Einbahnstraße", fehlt.

Unterschiede zur „normalen“ Einbahnstraße:
- Fahren in beide Richtungen: In so einer Straße darfst du in beide Richtungen fahren
- Parken: Hier darfst du nur am rechten Rand parken!
- Ausfahrt in beide Richtungen: Auch rausfahren kannst du auf beiden Seiten
Welche Bußgelder gibt es im Zusammenhang mit einer Einbahnstraße?
Wenn du die Regeln für Einbahnstraßen missachtest, kann das teuer werden. Hier ein kleiner Auszug aus dem Bußgeldkatalog 2024:
Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung gefahren mit dem Auto: 50,00 €
Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung gefahren mit dem Fahrrad: 20,00 €
Einfahrtsverbotsschild missachtet: 50,00 €
Parken entgegen der Fahrtrichtung: 15,00 €