Das Wichtigste zusammengefasst:
- Die Vollkaskoversicherung übernimmt bei Schäden durch Vandalismus am Auto eine vollumfängliche Deckung des Schadens. Ausgeschlossen sind Beschädigungen der Reifen.
- Die Teilkaskoversicherung kommt für Glasbruchschäden und – je nach Sachlage – Brandschäden auf
- Eine Kfz-Haftplicht zahlt nicht für Vandalismus.
- Bei beiden Kasko-Arten kann es zu einer Selbstbeteiligung kommen. Und: Deine Schadenfreiheitsklasse kann sich ändern.
- Typische Schäden, die als Vandalismus eingestuft werden, sind abgerissene Antennen, eingeschlagene Autoscheiben, Lackkratzer, Beulen und Dellen in der Karosserie, Beschädigungen der Autorreifen, abgerissene Außenspiegel und mutwillige Brandstiftung am Pkw.
- Es ist ratsam, zuerst die Polizei und dann die eigene Kfz-Versicherung zu informieren.
Was bedeutet Vandalismus und was sind die typischen Schäden am Auto?
Die offizielle Definition für Vandalismus ist die mutwillige Beschädigung von privatem oder öffentlichem Eigentum durch vorsätzliches Handeln. Der Täter bzw. die Täterin nimmt die bewusste Beschädigung oder gar Zerstörung fremden Eigentums absichtlich in Kauf. Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man darunter „blinde Zerstörungswut“, also ein absolut sinnloses Handeln, das sich am Auto meist wie folgt darstellt.
Was zählt zu Vandalismus am Auto?
Wenn eine fremde Person dein Auto oder Teile davon vorsätzlich beschädigt oder zerstört, spricht man von Vandalismus am Auto. Als typische Schäden am Pkw gelten:
- Abreißen, Abknicken oder Beschädigen der Antenne: Noch immer gibt es in Deutschland zahlreiche Fahrzeuge mit Antennen aus Hartplastik oder dünnen teleskopartigen Metallrohren für den Radioempfang. Diese sind nicht sonderlich stabil und werden daher zu leichten Zielen von Zerstörungswütigen
- Zerbeulen der Karosserie, bzw. das Verursachen von Dellen: Durch Tritte, Faustschläge oder das Einwirken mit stumpfen Gegenständen auf die Karosserie eines Autos entstehen oft dauerhafte Dellen oder Beulen.
- Mutwilliges Zerkratzen des Lacks eines Kfz: Mit Schraubenziehern, Schlüsseln oder Messern verursachen Täter:innen oft optisch sehr unschöne Kratzer im Lack.
- Abtreten der Außenspiegel: Laut Polizei gerade in Großstädten ein zunehmendes Ärgernis. Oftmals sind Außenspiegel der Beifahrerseite betroffen, die vom Gehsteig aus beschädigt werden.
- Einschlagen von Scheiben oder Scheinwerfern: Obwohl das Glas von Windschutzscheiben Heck- und Seitenfenstern sehr robust ist, splittern diese relativ leicht. Die Verteilung der Energie auf die Scheibe bei der Gewalteinwirkung durch z.B. Steine, Schläger oder Stangen verhindert oft das Durchschlagen der Scheiben, führt aber zur Splitterung. Das Ergebnis ist ein Pkw, der nicht mehr verkehrssicher ist. Bei defekten Scheinwerfern bzw. Bremslichtern muss vor dem Fahren unbedingt eine Werkstatt kontaktiert werden.
- Zerstechen oder Aufschlitzen von Reifen: Messer, Schrauben, Nägel und Schraubenzieher sind gebräuchliche Tatwerkzeuge, um Autoreifen zu beschädigen. Ist der Schaden in der Lauffläche des Reifens, kann der beschädigte Reifen oftmals repariert werden. Ist die Karkasse des Reifens beschädigt, sollten beide Reifen der betroffenen Achse ausgetauscht werden.
- Besprühen mit Graffiti: Das Beschmieren eines Autos mit Graffitis gilt als Vandalismus. Die betroffenen Stellen können nur äußerst schwer gereinigt werden. Häufig müssen Scheiben ausgetauscht und Karosserieteile neu lackiert werden.
- Anzünden des Fahrzeugs: Oft sind Silvesterböller oder Brandsätze, die bei Demonstrationen, Krawallen oder im Umfeld z.B. eines Fußballspiels verwendet werden, an ausgebrannten oder durch Feuer beschädigten Autos Schuld. Selbst wenn der Innenraum des Autos verschont bleibt, können an Unterboden, Lack und Reifen immense Beschädigungen entstehen.
Welche Autoversicherung zahlt bei Vandalismus?
Bei der Regulierung des Schadens kommt für das Opfer die Kfz-Versicherung ins Spiel. Hier stellt sich schnell die Frage: Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko?
Bei einem Vandalismusschaden zahlt ausschließlich die Vollkaskoversicherung nahezu alle entstandenen Schäden. Hier sind nur Schäden an den Reifen ausgeschlossen. So soll verhindert werden, dass Betrüger:innen ihre alten Reifen selbst zerstechen, um von der Versicherung kostenlos neue zu bekommen.
Wann zahlt die Teilkaskoversicherung?
Bei der Teilkaskoversicherung werden dir im Schadenfall Glasbruchschäden und – je nach Sachlage – Brandschäden ersetzt. Dazu ist es ratsam, den Vorfall mit der eigenen Versicherung genau abzuklären.
Die Schadenregulierung einer Teilkasko bei Glas gilt für alle Arten von Glasbruch und somit auch bei Vandalismus. Zerschlagene und zersplitterte Windschutz- und Heckschreiben sowie alle seitlichen Autofenster sind versicherter Bestandteil der Teilkasko.
Bei beiden Versicherungsvarianten kann es zu einer sogenannten Selbstbeteiligung kommen. Die Selbstbeteiligung an den Kosten entspricht dem Betrag, den du als Versicherungsnehmer:in zuvor mit deiner Versicherung im Vertrag schriftlich vereinbart hast.
Kfz-Haftpflichtversicherung ist bei Vandalismus nicht zuständig
Bei der Haftpflichtversicherung für Kfz gibt es keine Selbstbeteiligung. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist eine Basisversicherung, ohne die kein Auto in Deutschland bewegt werden darf. Allerdings haftet sie nur für Sach- und Personenschäden, die du im Verkehr anderen verursacht hast und kommt für Regulierungen wegen Vandalismus nicht in Frage.
Unabhängige Einschätzung der Schadenhöhe
Wenn du Zweifel an der Schadensumme hast, die deine Versicherung veranschlagt, hast du das Recht, eine zweite Meinung von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen einzuholen. Jetzt Postleitzahl eingeben und Gutachter:innen in deiner Nähe finden!Unabhängige Einschätzung der Schadenhöhe
Vandalismus durch Kinder und Teenager
Nicht alle Fälle von Vandalismus sind Taten skrupelloser Krimineller. Viele Taten – gerade Graffiti-Schmierereien - begehen Kinder und Jugendliche, die im Falle, dass sie durch die Polizei als Täter:in identifiziert werden, über die Privat-Haftpflichtversicherung ihrer Eltern versichert sind. Bei Schäden von Kindern unter zehn Jahren wird die jeweilige Aufsichtsperson zur Rechenschaft gezogen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat.
Vandalismusschaden durch Tiere
Obwohl man Tieren nicht unbedingt eine mutwillige Beschädigung unterstellen kann, gelten z.B. Verunreinigungen sowie Schäden im Innenraum des Fahrzeugs durch Haustiere wie Hund oder Katze als Vandalismus. Der oder die Tierhalter:in ist in diesem Fall für den entstandenen Schaden verantwortlich. Bestenfalls besitzt diese Person eine Tierhalterhaftpflicht, die diese Art von Schaden deckt.
Einen Schaden durch Wildtiere in Form von Kratzern im Lack reguliert die Vollkaskoversicherung. Schäden durch Bisse übernimmt die Teilkasko.