Geplante Führerscheinänderungen 2023

Derzeit beschäftigt sich die EU-Kommission in Brüssel mit Änderungen in der 3. Führerscheinrichtlinie, die nicht nur Autofahrende betreffen würden. Unter anderen ist eine Erweiterung der Fahrerlaubnis und die Digitalisierung des Führerscheins geplant. Aber auch für Fahranfänger:innen soll sich etwas ändern. Was genau mit der 4. Führerscheinrichtlinie kommen könnte, erfährst du hier.

Inhalt
Erhöhung der Gewichtsgrenze bei Führerscheinklasse B Erweiterung der Fahrererlaubnis B196 im Ausland Digitalisierung des Führerscheins EU-weite Anerkennung von Verkehrssünde(r)n Lkw- und Busführerschein schon ab 18 Jahren Änderungen für Führerscheinneulinge

1. Erhöhung der Gewichtsgrenze bei Führerscheinklasse B

Das derzeit zulässige Gesamtgewicht umfasst 3,5 Tonnen, welches mit der Führerscheinklasse B bewegt werden darf. In Zukunft soll die Gesamtmasse bei 4,25 Tonnen liegen. Durch die Erhöhung der Gewichtsgrenze, könntest du also in Zukunft zum Beispiel größere Wohnmobile fahren als bisher.

2. Erweiterung der Fahrererlaubnis B196 im Ausland

Was viele vielleicht gar nicht wissen: In Deutschland kannst du dir in deinem Führerschein eintragen lassen, dass du mit deinem Autoführerschein (Klasse B) auch Leichtkrafträder bis 125 ccm fahren darfst. Voraussetzung hierfür ist

Erweiterung des Autoführerscheins für das Fahren von Motorrädern

Bis dato hatte die Erweiterung B196 im Führerschein allerdings keine Gültigkeit im Ausland. Sollte die Änderung in der 4. Führerscheinrichtlinie durchgehen, dürftest du mit der Erweiterung B196 dann auch im EU-Ausland Motorräder bis 125 ccm fahren.

3. Digitalisierung des Führerscheins

Was 2021 kläglich gescheitert ist, soll 2023 nun „funktionierende“ Wirklichkeit werden. Über eine App soll es möglich sein, seinen Führerschein digital zu laden. Wenn alles klappt, würde die digitale Version deines Führscheins dann bei einer Polizeikontrolle oder bei der Anmietung eines Leihautos reichen.

Außerdem soll der Führerschein fälschungssicherer werden. Statt eines Chips wird ein QR-Code auf dem Scheckkarten-Führerschein sein.

4. EU-weite Anerkennung von Verkehrssünde(r)n

Einmal unachtsam zu schnell gefahren und schon ist es passiert: der „Lappen“ ist erst einmal weg. Derzeit ist es noch so, dass ein verhängtes Fahrverbot nur in dem Land gilt, in welchem es ausgesprochen wurde. Betroffene Fahrer:innen dürfen jedoch nicht vergessen, dass sie den ausländischen Behörden bei einer Kontrolle kein Führerscheindokument vorlegen können, wenn es darauf ankommt. Die Änderung der Führerscheinrichtlinie strebt aber an, dass ein Fahrverbot – welches zum Beispiel in Österreich ausgesprochen wurde – in der gesamten EU gilt.

5. Lkw- und Busführerschein schon ab 18 Jahren

Aktuell musst du für einen Lkw-Führerschein (Klasse C) mindestens 21 Jahre alt sein und für einen Busführerschein (Klasse D) 24 Jahre. Aufgrund des vorherrschenden Mangels an Lkw- und Busfahrer:innen, ist geplant, das Mindestalter auf 18 Jahre zu senken.

6. Änderungen für Führerscheinneulinge

Erst Theorie – dann Praxis

Die größte geplante Umstellung dürfte sein, dass du erst die theoretische Prüfung absolvieren musst, bevor du mit den praktischen Stunden anfangen darfst. Dafür soll es aber möglich sein, die Fahrprüfung zum Teil in einem Simulator abzulegen.  Und es wird über die Wohnsitzregelung diskutiert. Damit soll es möglich sein, die Führscheinprüfung in unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten abzuschließen, sowohl Theorie als auch Praxis.

Unerfreulich würde ein verpflichtender „Refresher-Kurs“. Das heißt: alle Führerscheinneulinge müssten nach einem Jahr einen Auffrischungskurs besuchen. Dieser solle dazu beitragen, die Unfallzahlen zu senken.

Leider ist bis dato noch unklar, wann und in welcher Form die neuen Änderungen in Kraft treten. Wir halten euch auf dem Laufenden.