Das Wichtigste zusammengefasst
- Bei günstigen Wetterverhältnissen ist die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h eine Empfehlung für Autobahnen und autobahnähnliche Straßen.
- Sie gilt für alle Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 t (z.B. Pkw, Motorrad).
- Bei Überschreiten der Richtgeschwindigkeit drohen keine rechtlichen Konsequenzen, außer bei einem Unfallgeschehen.
Was ist die Richtgeschwindigkeit und wo gilt sie?
Geregelt ist die Richtgeschwindigkeit in der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung. Danach ist die Richtiggeschwindigkeit von 130 km/h die Geschwindigkeit, die auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen ohne aufgestelltes Tempolimit empfohlen wird. Da du bei schlechter Sicht oder viel Verkehr deine Geschwindigkeit sowieso anpassen musst, gilt die Empfehlung für gute Wetter- und Straßenverhältnisse.
Zur Info:
Autobahnähnliche Straßen sind Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften, die durch einen Mittelstreifen, bauliche Einrichtungen getrennt sind oder die eine durchgezogene Linie haben. Bestes Beispiel hierfür: Bundesstraßen. Eine Liste über alle autobahnähnlichen Straßen findest du auf Wikipedia.
Wer muss sich an die Richtgeschwindigkeit halten?
Die Empfehlung gilt für alle Kraftfahrzeuge (auch Motorräder) mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen. Das Gesamtgewicht deines Autos setzt sich aus dem Leergewicht plus der erlaubten Zuladung zusammen. Wie viel das ist, findest du in deinem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) unter F. Hat ein Fahrzeug mehr als 3,5 Tonnen wird es als Lkw oder Kleinlaster bezeichnet.
Welches Verkehrszeichen zeigt die geltende Richtgeschwindigkeit?
Im Jahr 2013 wurde die Straßenverkehrsordnung neu überarbeitet. Die allgemeinen Verkehrszeichen für Richtgeschwindigkeiten wurden aufgehoben. Lediglich an den Grenzübergängen wird nunmehr auf die Richtgeschwindigkeit hingewiesen.
Was passiert, wenn die Richtgeschwindigkeit überschritten wird?
Da es in Deutschland weder gesetzlich noch im Bußgeldkatalog geregelt ist, sondern nur eine Empfehlung darstellt, bekommst du in der Regel keinen Ärger mit der Bußgeldstelle oder mit Flensburg, wenn du schneller fährst.
Sollte es allerdings zu einem Unfall kommen, schaut es etwas anders aus. Wäre der Unfall nämlich bei Einhaltung der 130 km/h nicht passiert, so kann es sein, dass du eine Mithaftung bekommst oder deine Versicherung Schadensersatz leisten muss. In einem solchen Fall, halte am besten mit deinem Anwalt Rücksprache.
Hierzu gab es bereits einige Gerichtsentscheidungen:
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2017, Az: I 1 U 44/17
[Zum Urteil]
OLG Nürnberg, Urteil vom 02.05.2019, Az: 13 U 1296/17
[Zum Urteil]
LG Coburg, Urteil vom 15.11.2006, Az: 12 O 421/05
[Zum Urteil]
Unterschied Höchst- und Richtgeschwindigkeit
Wird durch ein Verkehrszeichen explizit eine Geschwindigkeit angezeigt, so ist diese bindend und gilt anstelle der Richtgeschwindigkeit. Solche Verkehrszeichen findest du auf Autobahnen häufig bei Baustellen.
Gibt es im Ausland auch eine Richtgeschwindigkeit?
Tatsächlich ist der Begriff im europäischen Ausland unbekannt. Stattdessen gibt es in den meisten Ländern strenge Tempolimits. Zum Beispiel darfst du in Österreich und in Italien auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen maximal 130 km/h fahren. In Norwegen sind es sogar nur 100 km/h.
Zur Info:
Auch in Deutschland wird über eine generelle Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen aufgrund des Umweltschutzes und der Verkehrssicherheit diskutiert. Es bleibt abzuwarten, wie sich unser Gesetzgeber diesbezüglich entscheidet.