Das Wichtigste zusammengefasst:
- Eine Pflicht einen Anwalt einzuschalten, besteht nicht. Er nimmt dir aber die Kommunikation mit den Versicherungen ab, klärt die Schuldfrage und hilft dir bei der Durchsetzung deiner Rechte.
- Nach einem unverschuldeten Unfall zeigt er dir, was dir alles zusteht. Wie z. B. ein Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung, Kfz-Gutachten etc.
- Hast du keine Schuld an dem Unfall, zahlt die gegnerische Versicherung den Anwalt
- Bei einer Teilschuld zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Anwalts entsprechend der Haftungsquote. Den Rest musst du tragen. Aber selbst das kann sich lohnen, den so ein Spezialist, holt alles an Schadenersatz heraus, was dir zusteht.
- Hast du den Unfall selbst verschuldet, musst du deine Haftpflichtversicherung darüber informieren und nicht einen Anwalt.
- Wenn du einen Anwalt beauftragst, dann sollte es ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sein. Dieser kennt alle wichtigen gesetzlichen Bestimmungen rund um einen Verkehrsunfall.
- Die Höhe des Anwaltskosten orientieren sich in der Regel an der Schadenhöhe.
Brauche ich einen Anwalt, wenn ich den Unfall verursacht habe?
Hast du den Unfall selbst verursacht, informiere deine eigene Haftpflichtversicherung darüber. Diese übernimmt für dich die komplette Abwicklung der Schadensregulierung und klärt die Schuldfrage. Denn vielleicht trifft dich möglicherweise nur eine Teilschuld oder du bist sogar einem Versicherungsbetrüger aufgesessen, welche gerne Auffahrunfälle provozieren.
Wichtig!
Selbst wenn du glaubst, dass du Schuld an dem Unfall hast, bist du nicht verpflichtet dies gegenüber deinem Unfallgegner auch zu sagen oder gar aufzuschreiben. Wer letztendlich wirklich an dem Unfall schuld ist, wird im Nachhinein durch deine Versicherung geklärt. Lass dich also am Unfallort nicht unter Druck setzen und belaste dich nicht selbst. Dies gilt auch gegenüber der Polizei, die am Unfallort die Daten aufnimmt. Eine kurze sachliche Beschreibung des Unfallhergangs reicht vollkommen aus.
Ein Anwalt wird in diesem Fall erst gebraucht, wenn dein Unfallgegner bzw. dessen Versicherung nicht mit der Schadensregulierung deiner Versicherung zufrieden ist. Aber auch dann beauftragst nicht du, sondern deine Versicherung einen Anwalt.
Wenn die Klärung der Schuldfrage (auch vor Gericht möglich) ergibt, dass du die oder der Unfallverursacher:in bist, so trägt deine Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für deine Anwältin bzw. deinen Anwalt.
Achtung:
Beauftragst du einen Anwalt, ohne deine Haftpflichtversicherung in Kenntnis zu setzen, bleibst du auf den kompletten Kosten sitzen.
Brauche ich einen Anwalt, auch wenn ich nicht an dem Unfall schuld bin?
Auch wenn es erst einmal verwunderlich klingt: Die Antwort lautet „ja!“. Denn sogar im Falle, dass alle Unfallbeteiligten der Meinung sind, du seist unschuldig, kann sich die Situation ein paar Tage nach dem Verkehrsunfall verändern. So gelangen Unfallgegner:innen häufig zu einer anderen Meinung, wenn etwas Zeit vergangen ist. Und - laut dem Bundesgerichtshof hat jede Partei eines Unfalls das Recht einen Anwalt hinzuziehen.
Auch wenn du nicht an dem Unfall schuld bist, solltest du also auf einen Fachanwalt für Verkehrsrecht nicht verzichten.
Erstens werden die Kosten von der Haftpflichtversicherung deines Unfallgegners übernommen und zweitens hilft dir dein Anwalt deine Rechte bei der gegnerischen Versicherung durchzusetzen. Denn die wollen grundsätzlich so wenig wie möglich bezahlen. Daher kürzen sie gerne mal an den angefallenen Kosten, wie zum Beispiel an Mietwagenkosten, Nutzungsausfallenschädigung oder machen sogar Abstriche in Sachen Schmerzensgeld. Diese Kürzungen begründen Versicherungen oft mit Gerichtsurteilen. Ein Laie hat dann keine Chance gegen die Versicherungen.
Ein Fachanwalt kennt aber alle gesetzlichen Bestimmungen und kann daher prüfen, ob die Kürzungen wirklich gerecht sind oder ob die Versicherung sogar noch mehr bezahlen muss. Das ist übrigens auch im Sinne des Gesetzgebers: Denn dort heißt es, dass Geschädigte nach einem Verkehrsunfall durch die Regulierung des Schadens wieder so gut gestellt sein sollen wie vor dem Unfall.
Ein weiterer Punkt, der für die Inanspruchnahme einer Fachanwältin bzw. eines Fachanwalts spricht: Diese sind gute Ratgeber:innen und können dich auf Rechte und Ansprüche hinweisen, von denen du als Opfer nichts wusstest. Zum Beispiel das Recht auf einen Mietwagen, während dein Fahrzeug repariert wird. Oder der Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfall mit Personenschaden.
Meistens bekommst du ein Schreiben der gegnerischen Versicherung bereits kurz nach dem Unfall mit dem Angebot, dass sie die Schadensabwicklung komplett übernehmen und ein Anwalt nicht notwendig ist. Nicht beirren lassen: Versicherungen sind auch nur Unternehmen, die am Ende des Jahres mit Gewinn abschließen möchten.
Daher: wende dich an deinen Fachanwalt und überlasse ihm die Kommunikation mit der Versicherung. Er kümmert sich um die gesamte Angelegenheit. Zusätzlich übernimmt er auch etwaige Gespräche mit der Polizei bzw. dem:der Kfz-Sachverständigen.
In diesen Situationen ist es sinnvoll grundsätzlich einen Anwalt einzuschalten
Egal ob unverschuldet oder verschuldet – in diesen Fällen solltest du immer einen Anwalt und deine Versicherung kontaktieren:
- Sobald Personen bei dem Unfall verletzt worden sind oder gesundheitliche Folgeschäden vorliegen.
- Es ist nicht eindeutig ist, wer Schuld an dem Unfall hat oder dir Zweifel an deiner Schuld kommen.
- Der Schaden größer als ein Bagatellschaden ist.
- Ein Bußgeldbescheid gegen dich erlassen wurde oder schlimmer noch, ein Strafverfahren eingeleitet worden ist.
Wie hoch sind eigentlich Anwaltskosten bei einem Verkehrsunfall?
Anwaltskosten orientieren sich am Auftragswert. Dieser setzt sich aus den Leistungen zusammen, die dein Rechtsbeistand versucht, beim Versicherer durchzusetzen.
Dazu können die Reparaturkosten, die Sachverständigenkosten oder der Nutzungsausfall zählen. Aus der Summe des Auftragswerts lassen sich die Kosten für die Anwältin bzw. den Anwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ableiten.
In einigen Fällen – wie bei einer Kürzung der Zahlungen durch den Versicherer – kann es dazu kommen, dass ein Anteil der Rechtskosten von der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber selbst gezahlt werden muss – sofern kein Rechtsschutz besteht. Daher unsere Empfehlung: Informiere dich schon in der Erstberatung über die Kosten, die auf dich zukommen könnten.
Achtung: Anwält:innen lieber früh als spät hinzuziehen!
Die Tatsache, dass sich das Anwaltshonorar nach dem Streitwert richtet, bedeutet auch: Du solltest dir möglichst frühzeitig einen Rechtsbeistand suchen, da sich der Fall sonst für die Jurist:innen nicht mehr lohnt.
Ein Beispiel: Viele Menschen suchen erst dann einen Anwalt oder eine Anwältin auf, wenn die Versicherung das von einem unabhängigen Sachverständigen erstellte Gutachten anzweifelt, wenn sie – zum Beispiel – die veranschlagten Reparaturkosten um 200 Euro kürzt. Wenn du nun um anwaltliche Unterstützung bittest, beträgt der Streitwert „nur“ noch 200 Euro. Ein Wert, der den meisten Anwält:innen zu gering ist.
Wärst du hingegen von Beginn an zu einem Anwalt gegangen, hätte der Streitwert die gesamten Reparatur- und Gutachterkosten umfasst.